Ausschreibungen & technische Berichte · München & Umland
Klare Unterlagen.
Bessere Entscheidungen.
Was muss gemacht werden? Welche Leistungen sollen angeboten werden? Wir unterstützen mit elektrotechnischen Leistungsbeschreibungen, Ausschreibungsunterlagen und technischen Berichten – passend zu Ihrem Gebäude und Ihrem Entscheidungsbedarf.

Zwei Aufgaben. Zwei klare Einstiege.
Welche Entscheidung steht an?
Sie möchten Leistungen beauftragen.
Eine gemeinsame Leistungsgrundlage hilft, Angebote fachlich zu vergleichen und Leistungsgrenzen vor der Beauftragung zu erkennen.
Ausschreibungsunterlagen kennenlernen ↓02 · BESTAND EINORDNENSie brauchen eine Entscheidungsgrundlage.
Ein technischer Bericht ordnet die untersuchten Bereiche, festgestellte Befunde und mögliche nächste Schritte nachvollziehbar ein.
Technischen Bericht kennenlernen ↓Leistungsbeschreibungen & Ausschreibungen
Beschreiben, was angeboten werden soll.
Wir klären Aufgabenstellung, Planungsgrundlage und gewünschte Unterlagen. Darauf aufbauend stimmen wir den Umfang der technischen Leistungsbeschreibung beziehungsweise des Leistungsverzeichnisses mit Ihnen ab.
Leistungsbereiche, Schnittstellen und Anforderungen an die Übergabe gehören in die Abstimmung. Wenn belastbare Grundlagen fehlen, werden sie vor einer konkreten Mengen- und Leistungsbeschreibung geklärt.
Ausschreibungsunterlagen anfragen →Eine gemeinsame Grundlage
für Ihre Angebotsanfrage.
- Aufgabe & LeistungsbereichGegenstand und Grenzen der vorgesehenen Arbeiten.
- Positionen & MengenbasisErmittlung auf der vereinbarten Planungsgrundlage.
- SchnittstellenAbstimmung mit anderen Beteiligten und Gewerken.
- Dokumentation & ÜbergabeWelche Unterlagen und Ergebnisse erwartet werden.
Beispielaufbau – kein Kundenprojekt. Keine bepreisten Musterpositionen.
Technische Bestands- & Zustandsberichte
Den untersuchten Zustand
verständlich einordnen.
Bei Sanierung, Umnutzung oder unvollständigen Unterlagen hilft eine strukturierte Bestandsbetrachtung. Wir vereinbaren, welche Bereiche untersucht und welche vorhandenen Unterlagen einbezogen werden.
Der Bericht trennt Grundlagen, eigene Feststellungen und verbleibende Unsicherheiten. Daraus lassen sich die nächsten Untersuchungen oder Maßnahmen besprechen.
Eine Unterlagensichtung oder Besichtigung ersetzt keine elektrische Prüfung. Messungen und weitergehende Untersuchungen werden gesondert vereinbart.
Beispielaufbau · kein Kundenprojekt
Was ein Bericht sichtbar macht.
- Auftrag & GrundlagenUntersuchungsumfang und verwendete Informationen.
- Besichtigte BereicheWas zugänglich war und tatsächlich untersucht wurde.
- FeststellungenZuordnung von Befunden und tatsächlich aufgenommenen Bildern oder Messwerten.
- Einordnung & MaßnahmenFachliche Einschätzung und priorisierte Handlungsempfehlungen.
- Grenzen & offene PunkteUngeprüfte Bereiche und verbleibende Unsicherheiten.
Sie beauftragen das Ergebnis, das Sie benötigen.
Ausschreibungsunterlagen
Ergebnis: technische Leistungsbeschreibung oder vereinbartes Leistungsverzeichnis.
Grundlage: Aufgabe, Planungsstand und verfügbare Mengenbasis.
Gesondert: zusätzliche Planung, Aufnahme und angefragter Angebotsvergleich.
Technischer Bericht
Ergebnis: Grundlagen, Befunde, Grenzen und Handlungsempfehlungen.
Grundlage: vereinbarte Sichtung beziehungsweise Untersuchung.
Gesondert: Messungen, Elektroprüfungen und weitergehende Untersuchungen.
Fachlicher Angebotsvergleich
Sie können eine technische Gegenüberstellung anfragen. Zuerst klären wir die gemeinsame Leistungsgrundlage und den gewünschten Umfang.
Die Vergabeentscheidung bleibt bei Ihnen. Eine rechtliche Verfahrensberatung oder vollständige Vergabebegleitung ist damit nicht zugesagt.
Vom Anlass zum Ergebnis
Nachvollziehbar erarbeitet. Persönlich erläutert.
- 01
Aufgabe klären
Welche Entscheidung möchten Sie mit den Unterlagen treffen?
- 02
Umfang vereinbaren
Grundlagen, Untersuchungsgrenzen und Kosten festlegen.
- 03
Unterlagen erarbeiten
Vereinbarte Inhalte strukturiert zusammenführen.
- 04
Ergebnis erläutern
Feststellungen, offene Punkte und nächste Schritte besprechen.
Vor der Beauftragung
Die wichtigsten Fragen.
Was unterscheidet Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis?
Die Leistungsbeschreibung legt fest, welche Arbeiten und Anforderungen angeboten werden sollen. Ein Leistungsverzeichnis strukturiert die vorgesehenen Leistungen in Positionen mit den vereinbarten Mengen- und Einheitenangaben. Welche Form sinnvoll ist, hängt von Projekt und Planungsstand ab.
Benötigen Sie fertige Elektropläne?
Nicht für jede erste Anfrage. Für belastbare Mengen und konkrete Leistungspositionen müssen die Grundlagen aber ausreichend geklärt sein. Wir prüfen, welche Unterlagen fehlen und ob zunächst Planung oder Bestandsaufnahme nötig ist. Ungeklärte Annahmen werden nicht als sichere Mengen dargestellt.
Können vorhandene Prüfberichte einbezogen werden?
Ja, sie können eine Grundlage des vereinbarten Berichts sein. Herkunft, Datum und erkennbarer Untersuchungsumfang werden berücksichtigt. Übernommene Befunde werden von eigenen Feststellungen unterschieden; ältere Prüfberichte belegen nicht automatisch den heutigen Anlagenzustand.
Ist eine Besichtigung enthalten?
Eine Besichtigung ist nur enthalten, wenn sie vereinbart wurde. Bei einer reinen Unterlagensichtung wird das im Ergebnis deutlich. Benötigte Zugänge, Untersuchungsbereiche, Abschaltungen und gegebenenfalls zusätzliche Messungen werden vorab abgestimmt.
Können Sie Angebote technisch vergleichen?
Sie können eine fachliche Gegenüberstellung anfragen. Wir klären zunächst, ob eine gemeinsame Leistungsgrundlage vorliegt und welchen Umfang die Prüfung haben soll. Die Vergabeentscheidung treffen Sie. Rechtsberatung und eine vollständige Durchführung des Vergabeverfahrens sind damit nicht zugesagt.
Ist der technische Bericht ein Gutachten?
Hier bieten wir einen technischen Bericht zum vereinbarten Umfang an, kein gerichtliches oder behördlich anerkanntes Sachverständigengutachten. Benötigen Sie einen besonderen Nachweis, nennen Sie uns den Zweck vor der Beauftragung, damit die passende Zuständigkeit geklärt werden kann.
Ersetzt der Bericht eine Elektroprüfung?
Nein. Eine Sichtung von Unterlagen oder eine Besichtigung ersetzt keine elektrische Prüfung. Sind Messungen oder Prüfungen erforderlich, werden diese ausdrücklich beauftragt und mit ihrem Umfang dokumentiert. Aussagen gelten nur für die tatsächlich untersuchten Bereiche.
Welche Unterlagen werden übergeben?
Je nach Auftrag erhalten Sie eine Leistungsbeschreibung, ein vereinbartes Leistungsverzeichnis oder einen technischen Bericht. Inhalt, Detailtiefe und Dateiformat legen wir vorher fest. Ein Bericht benennt seine Grundlagen, Befunde, Grenzen und empfohlenen nächsten Schritte.
