EF Gebäudetechnik · Unterföhring bei München
Elektroprüfung bei Mieterwechsel in München
Den elektrischen Zustand der Wohnung nachvollziehbar prüfen. Befunde dokumentieren und notwendige Arbeiten abstimmen.
- Umfang vor Auftrag geklärt
- Dokumentierte Übergabe
- Persönlicher Ansprechpartner
Vor Ort: München und Umland · weitere Projekte in Bayern nach Absprache
Ausgangslage klären. Passende Arbeit vereinbaren.
Vor der nächsten Vermietung soll klar sein, in welchem Zustand die elektrische Installation übergeben wird. Sichtbare Steckdosen erzählen dabei nicht die ganze Geschichte. Änderungen durch frühere Nutzer, fehlende Beschriftungen oder bekannte Störungen sollten in die Vorbereitung der Prüfung einfließen.
Wir stimmen mit Vermieter oder Verwaltung ab, welche Bereiche untersucht werden. Anschließend erhalten Sie zuordenbare Ergebnisse und eine Übersicht festgestellter Mängel. Die Unterlagen beschreiben den geprüften Zustand. Sie sind keine pauschale Zusage zukünftiger Fehlerfreiheit oder einer Haftungsbefreiung.

Für wen ist diese Leistung gedacht?
Für Vermieter, Hausverwaltungen, Eigentümer und Käufer von Bestandswohnungen. Besonders bei Umbauten, bekannten Störungen oder unklaren Unterlagen ist eine genaue Bestandsaufnahme hilfreich.
Was wir übernehmen
- Wohnung, Anlass und beauftragten Prüfbereich festhalten.
- Sichtbare Installation und Verteilung fachlich besichtigen.
- Erforderliche Messungen und Erprobungen passend zur Anlage durchführen.
- Beschriftungen und erkennbare Veränderungen aufnehmen.
- Mängel, Einschränkungen und nicht geprüfte Bereiche dokumentieren.
- Mögliche Reparaturen mit nachvollziehbarem Umfang besprechen.
So läuft die Zusammenarbeit ab
- Adresse, Wohnungsgröße und bekannten Zustand mitteilen.
- Prüfbereich, Zugang und Terminfenster abstimmen.
- Die Wohnung für die vereinbarten Prüfschritte zugänglich machen.
- Elektrischen Zustand prüfen und Befunde zuordnen.
- Bericht besprechen und weitere Arbeiten separat freigeben.
Was Sie nach dem Auftrag erhalten
Eine Dokumentation der beauftragten Elektroprüfung mit Ergebnissen und Mängeln. Für notwendige Arbeiten kann ein gesondertes Angebot erstellt werden. Zusätzliche Leistungen beim Mieterwechsel werden nicht automatisch ohne Freigabe ausgeführt.
Fachliche Grundlage und Leistungsgrenzen
Ob eine Prüfung rechtlich erforderlich ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Eine ausnahmslose gesetzliche Prüfungspflicht bei jedem Mieterwechsel wird hier nicht behauptet. Der technische Prüfumfang richtet sich nach Anlage und Anlass. Der Markenbegriff E-CHECK wird nicht als bestätigte Berechtigung unseres Betriebs verwendet.
Gut vorbereitet in Ihr Projekt
Für die erste Anfrage helfen bekannte Störungen: Löst ein Schutzschalter aus? Wurden Steckdosen verändert? Gab es Arbeiten an Küche oder Bad? Bitte beschreiben Sie Beobachtungen, ohne selbst Abdeckungen zu öffnen. Vorhandene Berichte oder Fotos geschlossener Verteilungen erleichtern die Vorbereitung.
Eine leere Wohnung bietet häufig bessere Zugänge. Trotzdem müssen Schlüssel, Stromversorgung und betriebliche Freigaben organisiert sein. Der Prüfungstermin sollte mit Renovierung und Übergabe abgestimmt werden. Eine bestimmte Fertigstellungsfrist lässt sich erst nach Kenntnis des Umfangs vereinbaren.
Zusatzarbeiten können den Mieterwechsel organisatorisch erleichtern. Dazu gehören nach Vereinbarung Reparaturen, Herdanschluss, Sprechstellen, Rauchmelder oder Anpassungen der Verteilung. Die Zuständigkeit für Rauchwarnmelder und deren Betreuung ist gesondert zu klären. Diese Aufgaben ersetzen die elektrische Prüfung der Installation nicht.
Bei mehreren Einheiten benennen Sie jede Wohnung eindeutig. Adresse allein reicht in einem Mehrfamilienhaus nicht aus. Objektcode und Wohnungsbezeichnung helfen bei der Dokumentzuordnung. Für die technische Anfrage sind Namen früherer Mieter meist nicht nötig. Bitte beschränken Sie übermittelte personenbezogene Daten auf das Erforderliche.
Häufige Fragen
Ist das dasselbe wie eine Geräteprüfung?
Nein. Die Wohnungsinstallation und einzelne elektrische Geräte sind unterschiedliche Prüfobjekte. Ein Auftrag für die Installation umfasst nicht automatisch alle Geräte des Mieters oder des Vermieters.
Ist E-CHECK Ihre angebotene Marke?
Diese Seite beschreibt eine Elektroprüfung bei Mieterwechsel. Eine Berechtigung zur Nutzung der geschützten Bezeichnung wird nicht behauptet. Entscheidend sind der vereinbarte fachliche Umfang und die Dokumentation.
Muss der Mieter anwesend sein?
Benötigt werden ein geregelter Zugang und eine berechtigte Freigabe. Wer anwesend sein muss, wird mit Eigentümer oder Verwaltung abgestimmt. Zutrittsrechte sind vorher zu organisieren.
Können Reparaturen direkt folgen?
Nach Befund und Beauftragung können passende Maßnahmen geplant werden. Umfang, Material und Termin werden separat abgestimmt. Die Prüfung allein ist keine unbegrenzte Reparaturfreigabe.
Ist eine Prüfung für die Versicherung ausreichend?
Versicherungsanforderungen sind vertragsspezifisch. Bitte legen Sie konkrete Vorgaben vor. Ein Prüfbericht ist kein allgemeiner Nachweis für sämtliche vertraglichen Pflichten oder späteren Schadensfälle.
Welche Daten benötigen Sie?
Objektadresse, Wohnungsbezeichnung, ungefähre Größe, Anlass und bekannte Auffälligkeiten. Vorhandene Unterlagen sind hilfreich. Das Kontaktformular löst noch keinen kostenpflichtigen Auftrag aus.
Ihr nächster Schritt: Umfang besprechen
Elektroprüfung bei Mieterwechsel für Ihr Objekt anfragen.
Beschreiben Sie kurz den Bestand und Ihr Ziel. Vorhandene Unterlagen können wir anschließend über einen passenden Weg austauschen.
089 219 095 670
info.efg@email.de
Gleißachweg 9 · 85774 Unterföhring
Telefonische Erreichbarkeit: Mo–Fr 7–17 Uhr.
Prüftermine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung und rechtlicher Zulässigkeit.
